Winterreifenpflicht

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Winterreifenpflicht


Immer wieder stellt sich die Frage:

„Gibt es einen vorgeschriebenen Zeitraum, in dem Winterreifen Pflicht sind?“

Die Antwort vorweg: 

Nein. Es gilt eine sogenannte situative Winterreifenpflicht.

Bereits im Jahr 2005 wurde eine Winterreifenpflicht eingeführt. Da diese zu unbestimmt war, wurden im Jahr 2010 Änderungen beschlossen. Nun ist durch die 52. VO zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 18.05.2017 die Winterreifenpflicht erneut reformiert worden. Danach werden die Regelungen zur Winterreifenpflicht ab dem 01.01.2018 ergänzt und konkretisiert.


Nach wie vor gibt es jedoch keinen Zeitraum, in dem für das Fahren im Straßenverkehr Winterreifen vorgeschrieben sind, sondern vielmehr die in § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO normierte Regelung, wonach der Führer eines Kraftfahrzeuges dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte, nur fahren darf, wenn alle Räder mit Winterreifen ausgerüstet sind. Es gilt eine sogenannte situative Winterreifenpflicht.


Zu beachten ist weiter, dass sämtliche ab dem 01.01.2018 produzierte Winterreifen mit „Alpine“-Symbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte) versehen sein müssen. Bis zum 31.12.2017 hergestellte Winterreifen, die lediglich die M+S-Kennzeichnung aufweisen, dürfen jedoch bis zum 30.09.2024 weiterverwendet werden.


Verantwortlich ist jedoch nicht nur der Fahrer des Fahrzeuges:


Zu beachten ist, dass für die ordnungsgemäße Bereifung mit Winterreifen, nicht nur der Fahrer, sondern auch daneben der Fahrzeughalter verantwortlich ist.


Fahrer, die bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Winterreifen unterwegs sind, riskieren ein Bußgeld von € 60,00 - wenn der Verkehr dadurch behindert wird, sogar ein Bußgeld von € 80,00. Darüber hinaus wird jeweils ein Punkt in Flensburg fällig.


Fahrzeughalter, die entsprechende Fahrten zulassen oder anordnen, riskieren ebenfalls ein Bußgeld mit € 75,00 sowie auch sie einen Punkt in Flensburg.


Stand Oktober 2024

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