Fitnessstudio-Verträge

Aktuelles

Fitnessstudio-Verträge


Viele Fitnessstudios verlängerten während der Corona-Krise ihre Verträge um die Zeiten der corona-bedingten Schließungen, ohne vorher die Zustimmung ihres Kunden einzuholen.

Die Frage, ob Fitness-Studios während einer corona-bedingten Schließung einen Anspruch auf Mitgliedsbeiträge haben, wurde bereits entschieden. Im Sinne der Mitglieder.

Aktuell steht jedoch noch die Frage im Raum, ob die Betreiber von Fitness-Studios die Verträge einseitig um die Zeit der Schließung verlängern können. Dies wäre jedoch, soweit nicht vertraglich individuell vereinbart (was kaum vorkommen dürfte) oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten, eine einseitige Vertragsänderung.


Dennoch wurden bereits von Fitnessstudios Kündigungen von Mitgliedern als nicht fristgerecht zurückgewiesen und Mitgliedsbeiträge über das Vertragsende hinaus weiter abgebucht. Die ersten amtsgerichtlichen Entscheidungen haben den Betreibern der Studios auch hier eine Absage erteilt.


Eine individuelle rechtliche Beratung zu dem konkreten Fall ist hier jedoch ratsam.



Stand Oktober 2021

Share by: