Wir stehen unseren Mandanten auf allen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowohl beratend, als auch bei der Führung gerichtlicher Auseinandersetzungen zur Seite.
Zu unseren Mandanten zählen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Gemeinsam mit unseren Mandanten erarbeiten wir Lösungen für arbeitsrechtliche Problemstellungen insbesondere bei Kündigungen. Aber auch die Beratung von Arbeitgebern nicht erst vor Ausspruch von Kündigungen sondern bereits bei der Eingehung von Arbeitsverhältnissen durch Überprüfung und entwerfen von Arbeitsverträgen steht bei un s im Focus.
Zu diesem Bereich gehört auch die Beratung von Geschäftsführern, Prokuristen, leitenden Angestellten und insbesondere auch geschäftsführenden Gesellschaftern.