Einen wesentlichen Teil unserer anwaltlichen Tätigkeit - sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich - bildet das Vertragsrecht.
Die Gestaltung von rechtlich sicheren Verträgen, die die Ihrerseits bevorzugten Vertragsinhalte in den Vordergrund stellt, als auch den Vertragszweck und die Ziele beider Parteien berücksichtigen, stellt dabei hohe Anforderungen an die juristische Kompetenz und die Erfahrungen Ihrer Rechtsberater.
Hierzu zählen nicht nur zweiseitige Verträge, sondern auch jede Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Belehrungen, Haftungsklauseln, Verträge mit Wirkung Dritten gegenüber u.a..
Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung der jeweiligen Verträge, wie auch bei Vertragsverhandlungen zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Erforderlichenfalls vertreten wir Sie auch gerichtlich in der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.