Nach den Erhöhungen der Bußgelder für Verkehrssünder im Nachbarland Österreich wird es nun auch bei uns teurer.
Nach einer Einigung von Bund und Ländern bereits im April dieses Jahres, billigte der Bundesrat nun am 08.10.2021 die Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung des Bußgeldkatalogs für Verstöße gegen die Verkehrsregeln.
Ziel soll sein, die Verkehrssicherheit zu erhöhen sowie Radfahrer und Fußgänger besser zu schützen.
Die Änderungen werden gemäß der Verordnung 3 Wochen nach der Verkündung in Kraft treten. Dies wird voraussichtlich noch im Herbst der Fall sein.
So wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 – 20 km/h zukünftig mit € 70,00 geahndet werden, anstelle der bislang fällig werdenden € 35,00.
Eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h innerorts um mehr als 40 km/h, somit bei einer Geschwindigkeit von 91 km/h wird zukünftig mit € 400,00 statt bislang € 200,00 geahndet.
Für das Abstellen des Fahrzeuges im allgemeinen Halte- oder Parkverbot werden zukünftig bis zu € 55,00 fällig anstatt wie bisher bis zu
€ 15,00.
Das Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen wird nunmehr anstelle von € 35,00 mit einem Bußgeld von € 55,00 quittiert.
Auch das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge sowie auf Parkplätzen für Car-Sharing-Fahrzeuge wird ebenfalls mit € 55,00 belegt.
Das verkehrswidrige Benutzen von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen wird mit bis zu € 100,00 Geldbuße belegt, anstelle der bislang fällig werdenden € 25,00.
Dies sind selbstverständlich nur einige Änderungen, die in kürze in Kraft treten.
Stand Oktober 2021