Im Februar 2020 verabschiedete der Bundesrat die neue StVO-Novelle mit Änderungen im Bußgeldkatalog, die seit dem 28.04.2020 in Kraft getreten sind, wonach Vergehen im Straßenverkehr um einiges teurer wurden.
Die Änderungen betreffen insbesondere das Tempolimit, wonach Verstöße härter geahndet werden.
So wurde mit der StVO-Novelle bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h das Bußgeld im neuen Bußgeldkatalog gegenüber den bisherigen Bußgeldern verdoppelt.
Darüber hinaus bringt eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von mehr als 20 km/h bereits einen Punkt im Fahreignungsregister und eine Überschreitung von mehr als 30 km/h anstelle von bislang einem Punkt nunmehr zwei Punkte im Fahreignungsregister.
Außerorts bedeutet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von nunmehr mehr als 25 km/h bereits einen Punkt im Fahreignungsregister. Bisher war erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h ein Punkt im Fahreignungsregister fällig.
Zu beachten ist auch, dass künftig bei einer Überschreitung innerorts um mehr als 20 km/h ein Fahrverbot von einem Monat fällig ist. Außerorts wird bei einer Überschreitung von mehr als 25 km/h ein Fahrverbot fällig, welches bislang erst bei einer Geschwindigkeits-überschreitung von mehr als 40 km/h fällig war.
Die Regel, wonach ein Fahrverbot droht, bei einer zweiten Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit innerhalb von 12 Monaten um mehr als 25 km/h droht, ist damit hinfällig. Innerorts wird künftig ja bereits bei einer ersten Überschreitung von mehr als 20 km/h ein Fahrverbot fällig und außerorts bei einer Überschreitung von mehr als 25 km/h.
Auch das Parken in zweiter Reihe wird zukünftig teurer. Bislang drohte für das Halten ein Bußgeld von 15,00€ sowie beim Parken von 20,00€. Zukünftig sind hierfür 55,00€ Geldbuße vorgesehen, sowie bei Behinderung 70,00 € sowie ein Punkt in Flensburg.
Wer sein Fahrzeug auf Geh- und Radwegen abstellt oder auf dem Fahrradschutzstreifen hält, riskiert ebenfalls ein Bußgeld von 55,00€ und bei Behinderung ein Bußgeld von 70,00€ sowie einen Punkt in Flensburg.
Auch das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz, welches bislang mit 35,00€ geahndet wird, wird zukünftig mit 55,00€ geahndet.
Zukünftig wird auch für das Überholen ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 Metern außerorts für das Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinfahrzeugen durch Kraftfahrzeuge verlangt. Bisher war lediglich die Einhaltung eines „ausreichenden Seitenabstands“ erforderlich.
Wer zukünftig keine Rettungsgasse bildet, riskiert ein Bußgeld von 200,00€ sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister und riskiert auch ein Fahrverbot von einem Monat.
Wer selbst durch die Rettungsgasse fährt oder sich an Einsatzfahrzeuge hängt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 240,00€ sowie zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat.
Stand April 2020